Die Wohnungsabgabe ist für viele Mieter der stressigste Moment des Umzugs. Wer gut vorbereitet ist, vermeidet Diskussionen und Nachforderungen vom Vermieter.
Was bedeutet «ordnungsgemässe Abgabe»?
In der Schweiz muss die Wohnung in dem Zustand übergeben werden, wie sie übernommen wurde – abzüglich des normalen Gebrauchs. Konkret heisst das: vollständig geputzt, ohne persönliche Gegenstände, alle Schäden behoben oder dokumentiert.
Endreinigung: Was wird verlangt?
- Backofen, Cerankochfeld und Dampfabzug entkalkt und fettfrei.
- Bad und Toilette inkl. Fugen, Silikon und Duschtrennwand.
- Fensterscheiben, Rahmen und Storen / Rollladen.
- Böden, Plinthen, Türrahmen und Türklinken.
- Cheminée (falls vorhanden) gereinigt und Asche entfernt.
- Keller, Estrich, Garage – falls mitvermietet.
Profi-Reinigung mit Abgabe-Garantie
Eine professionelle Reinigungsfirma kostet je nach Wohnungsgrösse zwischen CHF 600 und CHF 1’500. Mit «Abgabe-Garantie» kommt die Firma kostenlos nochmal, falls der Vermieter Mängel beanstandet. Diese Garantie ist Gold wert – ohne sie zahlen Sie sonst doppelt.
Das Übergabeprotokoll
- Lassen Sie sich Zeit – jedes Zimmer einzeln durchgehen.
- Schäden mit Foto und Datum dokumentieren.
- Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) eintragen.
- Bei Uneinigkeit: Mängel als «strittig» vermerken, nicht abstreiten.
- Niemals etwas unterschreiben, was Sie nicht selbst geprüft haben.
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